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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Geltend für Verträge, Dienstleistungen und Handwerksleistungen über florian-service.at

Stand: Juli 2026 | Anwendbares Recht: Österreich (ABGB & KSchG)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen undLieferungen zwischen florian-service.at (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend„Auftraggeber“).1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zweckenabschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oderrechtsfähige Personengesellschaften, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeberswerden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebot, Vertragsschluss und Kostenvoranschlag

2.1. Sämtliche Angebote von florian-service.at sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklichals verbindlich gekennzeichnet sind.2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn derAusführung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zustande.2.3. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Sollte sich währendder Ausführung herausstellen, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %überschreiten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und dessen Entscheidungeinholen.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung imAngebot bzw. der Auftragsbestätigung.3.2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeitenerforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge (z. B. Zutritt zum Objekt, Strom- und Wasseranschluss)rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stehen.3.3. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern dieAusführungsfristen entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben,verstehen sich alle Preise in Euro inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.4.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichendeZahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (bei Verbrauchern 4 %p.a., bei Unternehmern 9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Mahnspesen einzufordern.4.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei größeren Aufträgen angemessene Anzahlungen oderZwischenabrechnungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

5. Absagen, Termine und Stornierung

5.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, istdieser verpflichtet, die Absage mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen.5.2. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder schuldhaftem Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbartenTermin behält sich der Auftragnehmer vor, den entstandenen Ausfallaufwand entsprechend in Rechnung zustellen.

6. Abnahme und Gewährleistung

6.1. Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk bzw. die Dienstleistungunverzüglich abzunehmen.6.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem österreichischen AllgemeinenBürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, fürunbewegliche Sachen (Bauwerke/Montagen) 3 Jahre ab Abnahme.6.3. Für reine Reparaturleistungen gilt abweichend eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, beschränkt aufdas im Rahmen der Reparatur konkret ersetzte Teil bzw. die erbrachte Reparaturleistung.6.4. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber (sofern Unternehmer) unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich zu rügen.

7. Haftung und Haftungsausschlüsse

7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit.7.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitsowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.7.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Rahmen desgesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

8. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung: Verbraucher im Sinne des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) haben dasRecht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz (z. B. via E-Mail oder Website)oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zurückzutreten.Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleitung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, hat er demAuftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachtenLeistungen entspricht.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Baustoffe und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen imEigentum von florian-service.at.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungender DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen finden sich inder gesonderten Datenschutzerklärung auf florian-service.at.

11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts.11.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für Unternehmer das sachlichzuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichenGerichtsstände gemäß KSchG.11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).